Psychotherapie
Private Krankenversicherung
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten, die im Rahmen einer Psychotherapie entstehen. Welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung und lassen sich die für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland übernimmt diese beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit.
Selbstzahler
Natürlich besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall erhält Ihre Versicherung keine Information über die Aufnahme der Therapie. Das Honorar wird dabei individuell abgesprochen. In begründeten Ausnahmefällen wird ein reduzierter Stundensatz in Rechnung gestellt.
Beamtenbeihilfe und Heilfürsorge
Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungen mit Beihilfeergänzungstarif erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe. Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Beihilfestelle und lassen sich die für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.
Auch die freie Heilfürsorge erstattet die Kosten für eine Psychotherapie. Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen, in Justizvollzugsanstalten beschäftigte Beamte und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.
Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.